Hätten Sie´s gewusst?

Arbeitsverträge enthalten meist eine Verfallklausel, wonach Arbeitnehmer generell ihre Ansprüche verlieren, wenn sie die v.a. bei ihrem Ausscheiden nicht fristgerecht geltend machen. Nunmehr sind solche Klauseln insgesamt unwirksam, wenn sie nicht auf Ausnahmen hinweisen. Bereits ein allgemeiner Hinweis reicht aus; wir empfehlen, mit den Arbeitnehmern entsprechende Regelungen zu treffen.